Gefällte Bäume am Ufer der Ahr müssen von den Gemeinden und von den Anliegern immer sofort fortgeräumt werden.
Viele nicht fortgeräumte Bäume am Ufer der Ahr haben bei der letzten Flut als Zerstörer von Brücken und Häusern geführt.
Viele nicht fortgeräumte Bäume am Ufer der Ahr haben bei der letzten Flut als Zerstörer von Brücken und Häusern geführt.
Hallo,
Dieser Einwand ist richtig,!
Dennoch habe ich genau da eher eine rechtliche Frage.
Ich selbst bin gelernter Motorsägenführer und Besitzer und „sehe“ auch noch viele gefallene und bereits gesägte Stämme liegen.
Ich selbst sägte direkt nach der Flutkatastrophe, zwei Tage in Sinzig und Dernau, einfach nur frei und ließ diese Frei- und Abschnitte sortiert am Ort liegen.
Ich war zum „freischneiden“ da, nicht um Kaminholz zu machen. Der Raummeter Kaminholz geht bald auf 100,- Euo/m3.
Wem gehört das Treibholz und/oder umgefallenen Bäume?
Jetzt, 2 Monate nach der Flut, kann man doch nicht einfach überall mit der Motorsäge dran und dann einfach das Holz mitnehmen. Oder?
Wo oder wer regelt das?
Es sollte eine Hotline / Ansprechpartner geben, wo man seine Aktion anmeldet mit Foto und Text und dann bekommt man die Freigabe, einr Genehmigung.
Also.. Eine gute Idee bzw. Anmerkung, dieses Holz muss weg.
Wer darf und darf es holen?
P.S. Ich brauche es nicht, helfe aber gerne an WE beim sägen wenn ich Zeit habe.